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Ab dem 1. Januar 2025 müssen die Mitglieder der meisten gesetzlichen Krankenkassen mit einer deutlichen Erhöhung des Krankenversicherungs-Zusatzbeitrags rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent ansteigen. Im aktuellen Jahr 2024 liegt er noch bei 1,7 Prozent. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung von derzeit 16,3 Prozent auf 17,1 Prozent im Jahr 2025. Dies stellt den höchsten durchschnittlichen Krankenversicherungsbeitrag dar, den es je gegeben hat.
Die genauen Sätze für den Zusatzbeitrag werden von den einzelnen Krankenkassen selbst für ihre jeweiligen Versicherten festgelegt. Jede Kasse regelt die Höhe des Zusatzbeitrags in ihrer eigenen Satzung. Die allgemeine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zwingt die einzelnen Krankenkassen jedoch nicht, ihre Beiträge entsprechend zu erhöhen. Je nach finanzieller Lage kann sich eine Krankenkasse auch dazu entscheiden, die Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags ganz oder teilweise nicht zu übernehmen. Angesichts der angespannten finanziellen Lage im Gesundheitssystem dürften aber nur wenige Krankenkassen auf eine Erhöhung des Zusatzbeitrags im Jahr 2025 verzichten können.
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Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich die Mitglieder der meisten gesetzlichen Krankenkassen auf eine Beitragserhöhung einstellen, denn der durchschnittliche Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird dann um 0,1 Prozentpunkte... Mehr
Auch im Jahr 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die neuen ab dem 1. Januar 2024 geltenden Beitragsbemessungsgrenzen wurden jetzt vom Bundeskabinett beschlossen. Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche... Mehr