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In Deutschland gibt es insgesamt 36 Universitätskliniken, die an die medizinischen Fakultäten der jeweiligen Universitäten angeschlossen sind. Diese Einrichtungen sind durch ihre Größe und Spezialisierung in der Lage, eine umfangreiche Palette an medizinischen Leistungen anzubieten, die von der Grundversorgung bis hin zu hochkomplexen Behandlungen reicht.
Die Universitätskliniken sind ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems in Deutschland. Sie sind sowohl akademische Lehrkrankenhäuser als auch Zentren für medizinische Forschung und Entwicklung. Mit ihrer dualen Funktion tragen sie entscheidend zur Ausbildung des medizinischen Nachwuchses und zur Umsetzung neuester Forschungsergebnisse in die Patientenversorgung bei.
Die Ärzte an Universitätskliniken spielen eine zentrale Rolle bei der Verbindung von medizinischer Praxis und wissenschaftlicher Forschung. Sie sind nicht nur für die diagnostische und therapeutische Versorgung von Patienten verantwortlich, sondern auch für die Lehre und Ausbildung von Medizinstudenten und Assistenzärzten. Durch ihre Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Klinik und Forschung tragen sie dazu bei, innovative Behandlungsmethoden zu entwickeln und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die Patientenversorgung zu integrieren.
Die Gehälter der Ärzte in Universitätskliniken werden durch den Tarifvertrag TV-Ärzte geregelt. Er sieht verschiedene Entgeltgruppen und Stufen vor, die je nach Qualifikation, Erfahrung und Funktion der Ärzte variieren. Diese Struktur ermöglicht eine differenzierte Bezahlung und soll Anreize für die Weiterbildung und Spezialisierung schaffen.
Da die Personalkosten von Ärzten einen erheblichen Teil der Gesamtausgaben von Universitätskliniken ausmachen, ist eine möglichst präzise Kalkulation dieser Kosten unerlässlich, da die Kliniken vor der Herausforderung stehen, steigende Personalkosten mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Budgetmitteln in Einklang zu bringen. Insbesondere in Anbetracht der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der finanziellen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie müssen die Universitätskliniken sorgfältig kalkulieren und planen.
Die Software KALKöD, die speziell für den öffentlichen Dienst entwickelt wurde, ermöglicht eine einfache und schnelle Kalkulation und eine detaillierte Analyse von Personalkosten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie unterstützt jetzt auch den Tarifvertrag TV-Ärzte für Ärzte an Universitätskliniken, so dass zukünftig auch den Personalverwaltungen von Universitätskliniken mit KALKöD ein leistungsfähiges Werkzeug zur Kalkulation und Planung der Personalkosten von Ärzten zur Verfügung steht.
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