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Neuer Tarifabschluss im öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) und der Kommunen (TVöD VKA)

07. April 2025 · Tarifvertrag
Braunes Lederportemonnaie mit verschiedenen Euro-Münzen

Bild: cocoparisienne/Pixabay.com

Nach langwierigen Verhandlungen haben die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen einen Tarifabschluss erzielt, der für die mehr als 2,7 Millionen Beschäftigten zahlreiche Änderungen mit sich bringt. Im Wesentlichen wird dabei die Empfehlung des vorausgegangenen Schlichtungsverfahrens übernommen.

Erhöhung der Tabellenentgelte

Für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 gibt es eine Nullrunde. Ab dem 1. April 2025 erfolgt dann eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 %, wobei mindestens 110 Euro garantiert sind. Diese Erhöhung wird durch eine weitere lineare Anpassung ab dem 1. Mai 2026 ergänzt, die 2,8 % beträgt. Für Auszubildende ist eine Erhöhung von jeweils 75 Euro zum 1. April 2025 und 1. Mai 2026 vorgesehen.

Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen

Ein weiterer Punkt des Tarifabschlusses ist die Erhöhung der Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit. Ab dem 1. Juli 2025 steigen die monatlichen Zulagen für Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro und für Wechselschichtarbeit von 105 Euro auf 200 Euro.

Erhöhung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung für die Beschäftigten wird ab 2026 erhöht. Für Beschäftigte des Bundes in den Entgeltgruppen E1 bis E8 steigt die Jahressonderzahlung von 90 % auf 95 %, während sie für die Entgeltgruppen E9a bis E12 von 80 % auf 90 % und für die Entgeltgruppen E13 bis E15 von 60 % auf 75 % angehoben wird. Für kommunale Beschäftigte wird die Jahressonderzahlung ab dem Jahr 2026 einheitlich auf 85 % festgelegt.

Erhöhung der Arbeitszeit und Zeit-statt-Geld-Wahlmodell

Ab 2026 haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen zudem die Möglichkeit, freiwillig ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Bei dieser Regelung erhöht sich das Entgelt entsprechend, zuzüglich eines Zuschlags auf das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Ebenfalls ab 2026 können die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen darüber hinaus auch Teile ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage tauschen. Ergänzt wird diese Regelung um einen regulären zusätzlichen Urlaubstag ab dem Jahr 2027.

Kosten des Tarifabschlusses und Übertragung auf den Beamtenbereich

Die Kosten dieses jüngsten Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen belaufen sich für die Laufzeit von 27 Monaten auf rund 1,94 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Seitens des Deutschen Beamtenbundes wird zudem die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich gefordert, womit entsprechend weitere Kosten verbunden sind.

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