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Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurde zwischen den beteiligten Tarifvertragsparteien ein neuer Tarifvertrag vereinbart. Dieser neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) hat eine Laufzeit von insgesamt 24 Monaten und geht vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2023.
Wie sonst auch üblich, soll das erzielte Tarifergebnis auf die Landesbeamtinnen und Landesbeamten übertragen werden.
Für den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 30. November 2022 wurde zwischen den Tarifvertragsparteien eine Nullrunde vereinbart – die bislang bis zum 30. September 2021 geltenden Tabellenentgelte behalten somit weiterhin ihre Gültigkeit. Die Tabellenentgelte der Landesbeschäftigen des öffentlichen Dienstes steigen gemäß dem neuen Tarifvertrag erst ab dem 1. Dezember 2022 um dann 2,8 Prozent.
Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten ab dem 1. Dezember 2022 50 Euro pro Monat mehr.
Darüber hinaus sollen gemäß dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung erhalten. Für die Beschäftigten liegt diese bei 1.300 Euro und für die Auszubildenden und Praktikanten/innen bei 650 Euro.
Ausgezahlt wird die Corona-Sonderzahlung spätestens im März 2022. Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung haben alle Beschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten/innen, für die am 29. November 2021 ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat und die im Zeitraum 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
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