Die Tarifparteien, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund auf der einen Seite und die Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion auf der anderen Seite, haben den im Rahmen des eingeleiteten Schlichtungsverfahrens erfolgten Schlichterspruch akzeptiert und sich auf einen neuen Tarifvertrag für die circa 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (TVöD) geeinigt.
Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Er gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.
Gemäß dem neuen Tarifvertrag findet im Jahr 2023 keine Erhöhung der Tabellenentgelte statt – die bisherigen Tabellenentgelte bleiben somit für dieses Jahr weiterhin gültig. Stattdessen wird den Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen die von der Bundesregierung beschlossene Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro gestaffelt ausgezahlt.
Im Juni 2023 erfolgt eine Zahlung von 1.240 Euro und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 findet eine Auszahlung von jeweils 220 Euro statt. Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt steuer- und abgabenfrei.
Ab dem 1. März 2024 steigen dann die Tabellenentgelte um zunächst 200 Euro und die so ermittelten Werte anschließend um 5,5 Prozent. Liegt die daraus resultierende Erhöhung eines Tabellenentgelts nicht mindestens 340 Euro über dem entsprechenden bisherigen Tabellenentgelt, so wird sie auf 340 Euro angehoben.
Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 620 Euro. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 werden ihnen jeweils 110 Euro ausgezahlt. Genau wie bei den Tarifbeschäftigten sind auch diese Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei.
Ab dem 1. März 2024 wird dann die Vergütung von Auszubildenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten pauschal um 150 Euro pro Monat erhöht.
Diese zwischen den Tarifparteien erzielte Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) soll auch auf die über 220.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie die Anwärterinnen und Anwärter übertragen werden.
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