Hier finden Sie häufige Fragen zur Kalkulationssoftware KALKöD und die entsprechenden Antworten.
Ja. Sie können einen Termin für eine kostenlose Demo vereinbaren, in der Ihnen KALKöD ausführlich vorgestellt wird. Überzeugen Sie sich selbst davon, wie leicht KALKöD zu bedienen ist und wie einfach und schnell Sie damit unterschiedlichste Kalkulationen erstellen können.
Bei KALKöD handelt es sich um eine Cloud-Software, die über das Internet bereitgestellt wird. Zur Nutzung wird daher ein Internetzugang mit Webbrowser benötigt. KALKöD ist kompatibel mit allen gängigen Browsern (Chrome, Edge, Firefox, Safari) und Betriebssystemen (Microsoft Windows, MacOS, Linux) in jeweils aktueller Version. Darüber hinaus ist KALKöD auch auf mobilen Geräten (Tablet-PC, Smartphone) mit aktuellem Betriebssystem (iOS, Android) lauffähig.
Nein. KALKöD wird als Cloud-Software ausschließlich über das Internet bereitgestellt. Eine lokal gehostete Version von KALKöD wird nicht angeboten und ist auch nicht geplant.
KALKöD wird laufend weiterentwickelt und an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Beim Vorliegen neuer Funktionen oder neuer Stammdaten (Tarifwerte, Sozialversicherungsbeiträge etc.) wird ein Online-Update bereitgestellt, so dass Sie beim nächsten Aufrufen von KALKöD automatisch mit der neuesten Version der Software arbeiten – Sie müssen nichts tun. Über Änderungen an KALKöD werden Sie selbstverständlich entsprechend informiert – in der Software selbst, per E-Mail oder auch über die verschiedenen Social Media-Kanäle.
In jedem Vertrag enthalten ist der unbegrenzte Basis-Support per Benutzerdokumentation und FAQ-Bereich in der Software. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erhalten Sie zudem kostenfreien Support per E-Mail bei Fragen rund um die Anwendung von KALKöD. Sollte danach weiterer Support-Aufwand anfallen, werden Sie vorab über die zu erwartenden Kosten informiert. Über den Basis-Support hinaus können zudem weitere Support-Pakete gebucht werden – abgestimmt auf Ihren ganz spezifischen Bedarf.
Soweit sich nicht etwas anderes vereinbart wird, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Laufzeitende gekündigt wird.
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